Sie wollen umziehen, und neben vielen gepackten Umzugskartons und großem Umzugschaos stehen Sie auch vor der Frage, wie Sie die nächsten Schritte planen sollen? Wir haben eine kurze Checkliste für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie einen Umzug vorbereiten, müssen Sie nicht nur Kisten packen und Helfer organisieren. Sie müssen auch eine Menge Papierkram erledigen. Von Autos bis zu Zeitungen.
Worauf Sie bei der Planung Ihres Umzugs achten sollten:
1. Verträge ab- oder ummelden
Rechtzeitig vor Ihrem Umzug sollten Sie sich überlegen, welche Verträge Sie für Ihre Wohnung und Unterkunft abgeschlossen haben und welche Sie nach dem Umzug noch benötigen. Klassische Verträge, wie z.B. Telefon- und Internetverträge, können oft mitgenommen werden. Es ist immer ratsam, den betreffenden Anbieter rechtzeitig zu informieren. Wurden zusätzliche Verträge abgeschlossen, z.B. für die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst für das Haus? Oft denken Sie erst daran, wenn die entsprechende Rechnung bei Ihnen zu Hause eintrifft.
2. Dokumentieren Sie Ihre alte Wohnung
Machen Sie Fotos von allen möglichen Schäden und Mängeln in Ihrer alten Wohnung. Auf diese Weise können Sie unangenehme Diskussionen mit dem Vermieter oder dem nächsten Mieter vermeiden. Bevor Sie die Schlüssel zu Ihrer alten Wohnung übergeben, notieren Sie sich alle Zählerstände für die Wohnung (Gas, Strom, Wasser). Kündigen Sie das Abonnement beim Energieversorger.
3. Dokumentieren Sie Ihre neue Wohnung
In Ihrer neuen Wohnung sollten Sie auch Fotos vom Zustand der Wohnung machen, bevor Sie einziehen. Vergewissern Sie sich, dass alle Mängel im Übergabebericht vermerkt sind und notieren Sie alle Zählerstände. Melden Sie sich bei einem Energieversorger an.
4. Hausratversicherung
Sie können Ihre Hausratversicherung kündigen, wenn Sie umziehen. Es ist wichtig, den Versicherer rechtzeitig zu informieren (vor dem Umzug – in der Regel vier Wochen im Voraus). Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen wollen, lassen Sie alles so, wie es ist. Die Versicherung gilt dann auch für den Umzug und die neue Wohnung. Informieren Sie jedoch – auch in Ihrem eigenen Interesse – sofort Ihren Versicherer über die neue Adresse! Eine rechtserhebliche Erklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn der Versicherungsnehmer seiner Pflicht zur Mitteilung der Adressänderung nicht nachkommt und der Versicherer die Erklärung an die letzte bekannte Adresse des Versicherungsnehmers sendet. Im Allgemeinen ist es ratsam, sich in dieser Phase mit der Aufsichtsbehörde abzusprechen, um von Anfang an einen wirklich angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten!
5. Mietabrechnung und Daueraufträge
Wenn die Miete und die Kosten für Strom, Gas und Wasser zum letzten Mal bezahlt wurden, müssen alle Daueraufträge für die alte Wohnung gelöscht werden. Es wäre sehr ärgerlich, wenn dies vergessen wird und Sie im nächsten Monat zweimal zahlen müssen. In jedem Fall sollten Sie auch den alten Vermieter um eine letzte Mietabrechnung bitten. Achten Sie auf die Grundlage der Berechnung.
6. Den Umzug organisieren
Gut organisiert zu sein, ist die halbe Miete. Daher sollten Sie daran denken, Ihren Umzug im Voraus zu organisieren. Der Mietvertrag muss fristgerecht gekündigt werden. Dann sollten Sie so früh wie möglich einen festen Termin für den Umzug vereinbaren, damit Sie rechtzeitig Sonderurlaub beantragen und Ihren Umzugsunternehmen rechtzeitig Bescheid geben können. Sie sollten auch die Parkplatzsituation an Ihrem alten und Ihrem neuen Wohnort berücksichtigen. Können Sie einen Lieferwagen oder Lkw bis vor die Tür fahren? Können Sie für den Tag des Umzugs ein Parkverbot auf öffentlichen Straßen beantragen? Wenn Sie die Logistik und die Helfer organisiert haben, müssen Sie nur noch für ausreichend Essen und Trinken sorgen. Eine erfolgreiche Prozession muss schließlich gebührend gefeiert werden!
7. Ihren Hauptwohnsitz an-, ab- und ummelden
Alle relevanten Behörden über Ihre neue Adresse informieren, innerhalb von drei Tagen nach Ihrem Umzug müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Dann müssen Sie die Adressänderung allen relevanten Stellen mitteilen: Arbeitgeber, Krankenkasse/Rentenversicherung, Kindergarten, Finanzinstitute, Finanzamt, usw.
8. Ummeldung Ihres Fahrzeugs
Wenn Sie im gleichen Zulassungsbezirk bleiben, lassen Sie die Adresse innerhalb einer Woche in die Zulassungsbescheinigung eintragen. Wenn Sie die Verwaltungsbehörde des Bezirks wechseln, müssen Sie das Fahrzeug neu an- und abmelden.
9. Kinder
Nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder bedeutet der Umzug Neuland und eine Situation des Umbruchs. Versuchen Sie, Ihren Kindern den Stress und die Umzugssituation zu ersparen. Die damit verbundenen emotionalen Schwankungen sind für Ihre Nachkommen ohnehin nicht einfach. Wenn Kinder im schulpflichtigen Alter im Haushalt leben, ist es für sie oft einfacher, umzuziehen, zumindest zum Ende des Schuljahres, oder noch besser, zum Ende des Schuljahres. Das liegt daran, dass es eine Pause im Lehrplan gibt und es einfacher ist, damit zu beginnen. Nach den Ferien haben die Schüler in der Regel ein paar Tage Zeit, sich an ihre neue Umgebung zu gewöhnen, bevor der Schulalltag wieder beginnt. Achten Sie also darauf, sich so früh wie möglich bei der Schule, dem Kindergarten, der Kindertagesstätte usw. anzumelden, um eine reibungslose Integration der Einrichtungen zu ermöglichen.
10. Kindergarten/Schulen
Sie sollten prüfen, ob Ihr Kind in der gleichen Einrichtung bleiben kann, wenn Sie nur innerhalb einer Stadt umziehen. Im Falle eines Wohnsitzwechsels sollten Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden melden.