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Gewerblicher Pferdebetrieb oder Hobbyhaltung – wo ist die Grenze?

Ein Artikel von KEY & CASTLE Immobilien.

INHALT

Lesedauer: 2 Minuten

Wer Pferde liebt und selbst hält, denkt früher oder später über die Erweiterung seiner Haltung nach – vielleicht mit Einstellern, gelegentlichen Reitstunden oder Zucht. Doch genau hier verschwimmt oft die Grenze zwischen gewerblichem Pferdebetrieb oder Hobbyhaltung. Was zunächst als privates Vergnügen beginnt, kann schnell rechtlich als gewerblich eingestuft werden – mit weitreichenden Folgen.

In diesem Artikel erfährst du, worin der Unterschied besteht, welche Kriterien relevant sind und wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.

Was bedeutet „gewerblich“ im Zusammenhang mit Pferdehaltung?

Eine gewerbliche Pferdehaltung liegt vor, wenn die Tätigkeit planmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Das bedeutet nicht zwingend, dass tatsächlich Gewinn erzielt wird – allein die Absicht reicht aus.

Typische Merkmale gewerblicher Pferdebetriebe:

  • Einnahmen durch Einstellpferde
  • Erteilung von Reitunterricht
  • Verkauf oder Zucht von Pferden
  • Organisation von Veranstaltungen oder Kursen
  • Beschäftigung von Personal

Im Gegensatz dazu steht die Hobbyhaltung, bei der die Pferde ausschließlich zum privaten Vergnügen gehalten werden – etwa für den Eigenbedarf oder den Familienkreis.

Wo genau verläuft die Grenze?

Die Grenze zwischen gewerblicher Pferdebetrieb oder Hobbyhaltung ist fließend und hängt vom Einzelfall ab. Oft ist es eine Kombination aus mehreren Faktoren, die eine Einschätzung ermöglichen.

Folgende Kriterien gelten als entscheidend:

  1. Höhe und Regelmäßigkeit der Einnahmen
    Bereits bei regelmäßigen, auch geringfügigen Einnahmen (z. B. monatlichen Einstellgebühren) kann eine gewerbliche Tätigkeit angenommen werden.
  2. Dauer und Umfang der Tätigkeit
    Wer regelmäßig Unterricht gibt oder Einsteller aufnimmt, agiert nicht mehr im rein privaten Rahmen.
  3. Außenwirkung
    Werbung über Website, Social Media oder Flyer deutet auf eine gewerbliche Ausrichtung hin.
  4. Gewinnerzielungsabsicht
    Ob ein tatsächlicher Gewinn erzielt wird, ist zweitrangig. Bereits die Absicht zählt steuerlich und rechtlich.

Rechtliche und steuerliche Konsequenzen

Wer einen gewerblichen Pferdebetrieb betreibt, muss einige rechtliche Vorgaben erfüllen. Dazu zählen unter anderem:

  • Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde
  • Eintragung ins Handelsregister (bei bestimmter Größenordnung)
  • Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht
  • Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft (z. B. bei angestellten Helfern)
  • Veterinäramtliche Auflagen
  • Baurechtliche Genehmigungen (z. B. Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude)

Wer fälschlicherweise davon ausgeht, er betreibe lediglich eine Hobbyhaltung, riskiert Bußgelder, Steuernachzahlungen oder gar eine Betriebsschließung.

Mischformen: Grauzone oder erlaubt?

Viele Pferdehalter befinden sich in einer rechtlichen Grauzone: Sie halten eigene Pferde, nehmen aber zusätzlich ein oder zwei Einsteller auf – etwa zur Kostendeckung. Andere geben gelegentlich Reitunterricht im Freundeskreis oder verkaufen gelegentlich ein selbstgezogenes Fohlen.

In solchen Fällen kann man unter bestimmten Bedingungen noch von einer Liebhaberei sprechen – sofern keine dauerhafte Gewinnerzielung beabsichtigt ist. Allerdings wird dies häufig durch Finanzämter oder Behörden kritisch geprüft.

Unser Tipp: Dokumentiere Einnahmen und Ausgaben transparent und sprich mit einem Steuerberater oder Anwalt, um Klarheit zu schaffen.

Beispiel: Ab wann gilt ein kleiner Selbstversorgerstall als gewerblich?

Ein typischer Fall ist ein Selbstversorgerstall mit:

  • 3 eigenen Pferden
  • 2 Einstellpferden (monatlich 250 € je Pferd)
  • gelegentlichem Longenunterricht für Kinder aus der Nachbarschaft

→ In diesem Fall sprechen Einnahmen von 500 € pro Monat plus Unterricht gegen eine reine Hobbyhaltung. Ohne Nachweis einer dauerhaften Verlustsituation wäre das in der Regel gewerblich einzustufen.

Wenn hingegen nur gelegentlich ein Pferd „mitläuft“ oder kein Geld fließt, kann noch von Hobbyhaltung gesprochen werden.

Warum eine korrekte Einstufung wichtig ist

Ob gewerblicher Pferdebetrieb oder Hobbyhaltung – die korrekte Einstufung schützt dich vor späteren rechtlichen und finanziellen Problemen.

Vorteile bei klarer Einstufung:

  • Rechtssicherheit bei Genehmigungen und Versicherungen
  • Steuerliche Klarheit bei Einnahmen und Ausgaben
  • Vermeidung von Konflikten mit Nachbarn, Behörden oder Berufsgenossenschaften
  • Bessere Planbarkeit bei Hofkauf oder -umbau

Fazit: Klarheit schaffen, Risiken vermeiden

Die Frage „gewerblicher Pferdebetrieb oder Hobbyhaltung“ sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bereits geringe Einnahmen oder regelmäßige Aktivitäten können den Charakter deiner Pferdehaltung verändern – mit rechtlichen, steuerlichen und baurechtlichen Konsequenzen.

Unser Rat: Wenn du planst, über die reine private Pferdeliebe hinauszugehen, kläre frühzeitig alle rechtlichen Aspekte mit einem Experten. So kannst du deinen Traum mit Pferden leben – ohne böse Überraschungen.

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