Was ist das Recht auf Daueraufenthalt?
Lebenslanges Wohnrecht ist ein Recht, das es einem Bewohner ermöglicht, für den Rest seines Lebens unabhängig vom Eigentümer zu leben. Die Rechte werden vom Eigentümer der Immobilie eingeräumt und bleiben auch bei einem Haus- oder Wohnungsverkauf bestehen. Alternativ kann das Wohnrecht ganz oder teilweise auf Lebenszeit gewährt werden, abhängig von der Fläche dem Wohnrecht-berechtigen zugewiesenen Grundstücks.
Die dauerhafte Haushaltsregistrierung wird häufig von Eltern verwendet, um ihren Kindern Vermögen zu schenken, um die Erbschaftssteuer zu vermeiden. Das Recht auf Leben gibt den Eltern jedoch das Recht, bis zu ihrem Tod auf ihrem Grundstück zu leben. Das Wohnrecht muss im Katasterbuch eingetragen werden, um auch dann gültig zu sein, wenn das Kind die Immobilie veräußert.
Das lebenslange Wohnrecht ist in §1093 BGB festgelegt. Die Rechte der ständigen Wohnsitzeigentümer sind auch hier geregelt:
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
Die Rechte und Pflichten des lebenslangen Aufenthalts
Das lebenslange Aufenthaltsrecht impliziert nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten für den Inhaber. Um das Aufenthaltsrecht in vollem Umfang nutzen zu können, ist es wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten nur für Zimmer gelten, die von Inhabern des Aufenthalts belegt sind.
Nutzungsrecht
Lebenslange Nutzungsrechte berechtigen den Eigentümer nicht nur zur Nutzung der Anlage, wenn sich das Nutzungsrecht nur auf einen bestimmten Teil der Anlage bezieht. Sie können auch die öffentlichen Einrichtungen der Unterkunft nutzen. Auch Gemeinschaftsräume wie die Waschküche und die Küche können mit dem Recht auf Leben genutzt werden.
Recht auf Zulassung
Auch Personen mit ständigem Wohnsitz haben das Recht auf Zulassung. Das bedeutet, dass ein Partner, ein Familienmitglied oder eine Pflegeperson in ihrem Zimmer bleiben kann. Dieses Recht ist besonders wichtig, wenn die Eltern verstorben sind und die überlebenden Eltern einen neuen Partner haben, der bei ihnen leben möchte.
Nebenkosten
Wie bei einem Mietvertrag muss die Person, die das Recht hat, ihr ganzes Leben in ihrer Wohnung zu leben, die Nebenkosten der Immobilie, in der sie lebt, tragen. Neben der Stromrechnung sind zusätzliche Wasser- und Heizkosten enthalten.
Wartung
Wenn etwas in Ihrem selbst genutzten Immobilie kaputtgeht, muss der Rechteinhaber die Reparaturen bezahlen. Eigentümer müssen nur für größere Reparaturen wie zum Beispiel kaputte Dächer bezahlen. Der Eigentümer muss jedoch andere Wartungsarbeiten am Grundstück durchführen.
Dazu gehört unter anderem die Reinigung schneebedeckter Straßen. Wenn die kosmetische Reparatur die Lebensqualität nicht beeinträchtigt, muss der Besitzer dies nicht tun. Ein Beispiel ist der neue Anstrich einer Fassade.
Erlöschen des Aufenthaltsrechts
Das Aufenthaltsrecht kann unter Umständen auch lebenslang erlöschen. In den meisten Fällen verfällt es jedoch erst, wenn der Eigentümer stirbt. Wird ein Haus wegen Konkurs des Eigentümers versteigert, können auch die Rechte an diesem Haus gekündigt werden.
Auch in diesem Fall ist der Vorrang des Katasters vor dem Aufenthaltsrecht sehr wichtig. Überwiegt dieses Recht gegenüber dem des Schuldners, bleibt das Wohnrecht unberührt. Andernfalls erlischt der Wohnsitz mit einer Zwangsversteigerung. Wird die Immobilie nur veräußert, bleibt das Wohnrecht bestehen.
Ein paar Tipps zum lebenslangen Aufenthaltsrecht
Das Recht auf Aufenthalt auf Lebenszeit bietet viele Vorteile. Das Eigentum an einer Immobilie kann später auf ein Kind übertragen werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Dennoch behalten sie das Recht, in ihrer Unterkunft zu leben. Es gibt jedoch ein paar Dinge zu beachten, wenn man das Recht auf lebenslanges Wohnen schenkt.
Tragen Sie es in das Grundbuch ein
Theoretisch kann ein ständiger Wohnsitz mündlich erteilt werden, aber es ist wichtig zu bedenken, dass sich beide Parteien beim Grundbuch anmelden. Im Streit um das Nutzungsrecht sind die Eigentümer sicher.
Darüber hinaus können Sie nur dann von Rechten wie Nutzungsrechten und Grundrechten profitieren, wenn Sie im Grundbuchamt eingetragen sind. Auch wenn die Immobilie verkauft wird, wird das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Das Aufenthaltsrecht bleibt daher auch bei einem Verkauf bestehen.
Nießbrauchrecht statt Dauerwohnrecht
In manchen Fällen kann Eigentum mehr sein als ein ständiger Wohnsitz. Beispielsweise können Eltern ihr Aufenthaltsrecht für die häusliche Pflege nicht ausüben. Wenn Eltern nur für den Rest ihres Lebens leben können, dürfen sie nur mit Zustimmung des Vermieters vermieten. Wenn Sie jedoch ein Nutzungsrecht haben, können Sie es an Dritte vermieten und von den Mieteinnahmen profitieren.
Rückforderungsrecht
Neben dem Daueraufenthaltsrecht muss das Rückforderungsrecht verhandelt werden. Droht eine Zwangsversteigerung, wie etwa die Insolvenz von Eigentümer, kann der bisherige Eigentümer sein Eigentum vom neuen Eigentümer zurückfordern.
Fragen Sie um Rat
Auch, wenn es einfach erscheint. Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilen möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt. Außerdem müssen Sie Ihren Buchhalter konsultieren. Schließlich lässt sich beim Schenken von Immobilien die Erbschaftssteuer nicht immer vermeiden.
Fazit
Alle Parteien können gewinnen, wenn sie das Recht haben, für den Rest ihres Lebens zu bleiben. Eltern behalten ihr Zuhause, gleichzeitig vermeiden die Kinder die Erbschaftssteuer. Und das, indem sie die Immobilie verschenken. Ein solches Verfahren sollte jedoch nicht überstürzt werden.
In erster Linie führt eine umfassende Beratung und Informationsrecherche zu den bestmöglichen Ergebnissen.