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Schneller Bauen Gesetz: Revolution im Baurecht

Ein Artikel von Key & Castle Immobilien.

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Lesedauer: 3 Minuten

Berlin bekräftigt sein Engagement als Stadt der Mieterinnen und Mieter und verlängert die Kündigungsschutzklausel-Verordnung um weitere zehn Jahre, um sie besonders zu schützen. Damit gilt bis 2033 eine zehnjährige Kündigungssperrfrist in der gesamten Stadt, wenn Vermieter beabsichtigen, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Die Bezahlbarkeit Berlins für Menschen mit niedrigem Einkommen bleibt ein zentrales Anliegen.

Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) wurden 2023 fortgeschrieben und der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Jährlich stehen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um 5.000 neue Sozialwohnungen zu bauen. Mit dem wachsenden Bedarf an Wohnraum wächst auch Berlin.

Mehr als 20 neue Stadtquartiere entstehen über die Stadt verteilt, um über 100.000 Menschen Platz zu bieten. Der Rahmenplan für das Quartier Buch – Am Sandhaus wurde beschlossen.

Dabei wird zukunftsorientiert, flächensparend und ökologisch in einer autoarmen Umgebung gebaut. Um schnell neuen Wohnraum zu schaffen und lange Planungsprozesse zu vermeiden, wird die Bauordnung novelliert. Dadurch werden unter anderem Dachausbauten und serielles Bauen erleichtert.

Zusätzlich wird das Schneller-Bauen-Gesetz erarbeitet, dessen Eckpunkte im Senat beschlossen wurden. Bis Ende des Jahres wird ein Referentenentwurf mit Vorschlägen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren erarbeitet. Es findet ein enger Austausch mit anderen Behörden und den Bezirken statt, um Denkmal-, Natur- und Artenschutz bei Bauvorhaben gut aufeinander abzustimmen und Projekte schneller umzusetzen.

Effizientere Verwaltung

Ein maßgebliches Vorhaben betrifft die ganzheitliche Reform der Verwaltung in Berlin, die oft von Ineffizienz und unklaren Kompetenzen geprägt ist. Ein zentrales Anliegen ist die Beschleunigung des Wohnungsbauvorhabens durch ein Schneller-Bauen-Gesetz.

Dies beinhaltet verkürzte Fristen, beschleunigte Verfahren sowie die Nutzung von Baugenehmigungen gemäß § 34 BauGB und die Überprüfung der Einführung einer Genehmigungsfiktion für Bauprojekte. Priorität wird der Nachverdichtung eingeräumt.

Schnelleres Bauen, dank Gesetzesentwurf!

Die Berliner Regierung in Schwarz-Rot plant, das vorgesehene Gesetz für beschleunigten Wohnungsbau bis Mitte 2024 vorzulegen. Nach der Auswertung von zahlreichen Hinweisen, Vorschlägen und Anregungen von betroffenen Verbänden und Bezirken in den vergangenen Monaten, wurden diese zur Stellungnahme an die relevanten Fachverwaltungen weitergeleitet, so Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Er äußerte die Einschätzung, dass es realistisch sei, das Gesetz bis Mitte 2024 auf den Weg zu bringen. Allerdings betonte er, dass er nicht garantieren könne, dass alle Details bis zur letzten Ausführungsvorschrift bis dahin finalisiert werden können.

Wie das Gesetz dem Wohnungsmangel entgegenwirkt

Ursprünglich war dieses Vorhaben bereits vom Berliner Senat geplant worden. Nach 100 Tagen im Amt verkündete der neu gewählte Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am 4. August 2023, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Gesetz zur Belebung des Wohnungsmarktes “noch in diesem Jahr” eingeführt werden soll. Ziel dieses Gesetzes ist es, Planungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Verlässliche Fristen

“Es geht nicht um Kahlschlag, sondern um klare Regeln zu den noch anstehenden Aufgaben. Das Wichtigste sind aus meiner Sicht verlässliche Fristen”, erklärte Gaebler. Laut Angaben des Bausenators nehmen sich Verwaltungen die Zeit, die sie für angemessen halten, um Stellungnahmen zu finalisieren. Dieses Unterfangen dauert teilweise bis zu einem halben Jahr. 

Es sei erforderlich, eine Art Enddatum festzulegen, bis zu dem alle Einwendungen vorliegen müssten. Wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeliefert habe, sei ausgeschlossen. Derzeit erstrecken sich diese Prozesse teilweise über einen Zeitraum von zwei Jahren.

Bis 2026 Koalitionsvertrag für Berlin

Seit April 2023 besteht die Koalition aus der SPD und der CDU. Diese Koalition läuft unter der Führung des Berliner Politikers Kai Wegner. Die schwarz-rote Regierung begann ihre Arbeit Anfang Mai 2023. Nahezu das gesamte Kabinett wurde neu gewählt, einschließlich Gaebler.

Der umfangreiche Koalitionsvertrag erstreckt sich über 136 Seiten und trägt das Leitmotiv “Das Beste für Berlin”. Neben dem Schwerpunktthema Bauen behandelt er auch Aspekte des Mieter- und Klimaschutzes.

Ein ambitioniertes Ziel von 20.000 Wohnungen

Die CDU und SPD haben sich auf ein Neubauziel von durchschnittlich bis zu 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr verständigt, wovon ca. 25% Sozialwohnungen sein sollen. Zusätzlich sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) jährlich rund 6.500 Wohneinheiten errichten. Das “Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen” soll durch Anreizinstrumente weiter gestärkt werden.

Tempelhofer Feld als vielversprechenden Grund 

Die Berliner Regierung plant, mittels eines städtebaulichen Wettbewerbs die Möglichkeiten einer behutsamen Bebauung des Tempelhofer Feldes zu erforschen. Das Ziel ist es, Wohnquartiere mit einer Vielzahl von sozialen Angeboten zu entwickeln. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) und gemeinwohlorientierte Genossenschaften.

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